Vorhaben-ID: V0480
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Feb 2023 / Version: 5
Inhaltliche Beschreibung
An verschiedenen Örtlichkeiten im öffentlichen Raum, die eine überproportionale Kriminalitätsbelastung aufweisen, soll durch die Einführung einer Videoüberwachung die Sicherheit erhöht und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Rechtsgrundlage für die Videobeobachtung ist § 44 Abs. 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg. Es handelt sich hierbei um ein gemeinschaftliches Projekt der Stadt Heidelberg und des Poli-zeipräsidiums Mannheim. Das Vorhaben startet in Heidelberg zunächst mit herkömmlicher Videoüberwachung, die um ein innovatives System erweitert wird, wenn sich das Projekt „intelligente“ Videoüberwachung in Mannheim bewährt hat.
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Der Gemeinderat hat am 14.02.2019 der Videoüberwachung am Bismarckplatz und am Willy-Brandt-Platz zugestimmt. Aufgrund von Sparvorgaben im Zusammenhang mit COVID-19 wird die Videoüberwachung auf den Willy-Brandt-Platz beschränkt.
Gemeinderatsvorlage
Aktueller Bearbeitungsstand
Seit Januar/Februar 2021 ist die Videoüberwachung in Betrieb genommen. Alle Standorte sind erschlossen.
Kosten soweit bezifferbar
Die Kosten für Anschaffung und Installation betrugen insgesamt 354.000 Euro. Für Reinigungs- und Wartungsarbeiten der Kameras, Lizenzgebühren und Datenübertragung fallen Folgekosten in Höhe von insgesamt 75.900 Euro pro Jahr an.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
In einer späteren Phase soll eine Bildauswertung möglich werden, die auf Algorithmen basiert. Diese „intelligente“ Videoüberwachung wertet Bilderströme elektronisch aus und gibt bei polizeilich relevanten Situationen wie beispielsweise Schlagen, Treten, Fallen oder Liegen einen Hinweis an das Führungs- und Lagezentrum der Polizei. Damit soll der Einsatz von Videobeobachtern der Polizei vor den Monitoren deutlich reduziert, am Ende der Entwicklung sogar ganz entbehrlich werden. Softwarelösungen, die auf Gesichtserkennung basieren, kommen aus rechtlichen Gründen nicht zum Einsatz. Die aufgezeichneten Daten werden nach 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern sie im Einzelfall nicht für die Ermittlung einer angezeigten Straftat benötigt werden.
Betroffenes Gebiet
Bergheim
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Kinder/Jugend/Familie - Soziales/Senioren - Kultur/Freizeit
Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung
Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Nein
Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015
Ansprechpartner/in
Bürgeramt
Michael Blum
Telefon: 06221 58-17120
E-Mail: Michael.Blum@heidelberg.de