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Vorhaben-ID: V0260

Verbesserung des ÖPNV - Straßenbahnbeschleunigung

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Apr 2024 / Version: 12

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Zur Beschleunigung der Straßenbahnen im Heidelberger Liniennetz soll die Steuerung von ampelgeregelten Verkehrsknoten für den ÖPNV optimiert werden.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Die Anträge des Gemeinderates zur Straßenbahnbeschleunigung sollen umgesetzt werden: Straßenbahnbeschleunigungsprogramm Beschleunigung der Straßenbahnen von 16 km/h auf durchschnittlich 20 km/h Entwicklung von Maßnahmen, die dazu führen, jeweils eine Bahn der Linien 23, 24 und 26 einzusparen, unter Beibehaltung der bisherigen Takte und ohne Kürzung der Linien.

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Das Vorhaben ist in eine Daueraufgabe übergegangen und wird somit mit der nächsten Aktualisierung aus der Vorhabenliste entfernt.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Einige Lichtsignalanlagen sind Teil des Großprojektes Mobilitätsnetz Heidelberg.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Gesamtstädtisch

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität/Verkehr - Umwelt/Energie

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Nein

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Ausbau und Verbesserung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur
  2. Umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Verkehr fördern

Ansprechpartner/in

Amt für Mobilität
Thomas Bollian
Telefon: 06221 58-30500
E-Mail: verkehrsmanagement@heidelberg.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Sie finden die aktuelle Gemeinderatsvorlage unter www.heidelberg.de, Gemeinderat online, Datenbanksuche: 0093/2013/IV, 0092/2014/IV, 0141/2015/IV.