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Vorhaben-ID: V0394

Stellungnahme zum Teilflächennutzungsplan Windenergie

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jun 2018 / Version: 2

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim erstellt für sein Verbandsgebiet den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“, in dem Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß Baugesetzbuch ist die Stadt Heidelberg aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Zur Vorbereitung der Stellungnahme der Stadt Heidelberg wurde - ergänzend zum Beteiligungsverfahren des Nachbarschaftsverbandes - eine städtische Bürgerbeteiligung nach den Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim hat am 25.11.2016 zugestimmt, dass im Bereich der Hangkante des Odenwaldes und der Höhenzüge rund um das Neckartal Windenergieanlagen verbindlich ausgeschlossen und dass die verbleibenden Flächen im Hinblick auf ihre Auswirkungen vertiefend geprüft werden sollen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heidelberg sollen als mögliche Standorte für Windenergieanlagen die Standorte „Drei Eichen“ und „Kirchheimer Mühle“ ausgewiesen werden. Derzeit werden sie vom Nachbarschaftsverband vertiefend geprüft, bevor hierzu seitens der Stadt noch einmal eine Stellungnahme zum Planverfahren abgegeben wird.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

circa 30.000 Euro brutto

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Danach wird der Planentwurf fertig gestellt, so dass die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gemeinden und der Behörden nach Abs. 2 der §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden kann. Abschließend ist der Plan durch die Verbandsversammlung festzustellen, wird zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe übergeben und nach Genehmigung bekanntgemacht. Derzeit befindet sich der Regionalplan Windenergie des Verbandes Region Rhein-Neckar, als übergeordnete Planungsebene, noch in Bearbeitung. Das Inkrafttreten des Teilflächennutzungsplans Windenergie erfordert einen vorherigen Beschluss des Regionalplans Windenergie.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Gesamtstädtisch

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Umwelt/Energie - Stadtplanung/Stadtentwicklung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Zur Stellungnahme der Stadt Heidelberg hat eine Beteiligung nach den Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung stattgefunden.

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Einzigartigkeit von Stadt- und Landschaftsraum sowie historisches Erbe der Stadt(teile) bewahren
  2. Verbrauch von Rohstoffen vermindern
  3. Klima- und Immissionsschutz vorantreiben

Ansprechpartner/in

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Ralf Bermich
Telefon: 06221 58-18270
E-Mail: ralf.bermich@heidelberg.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Sie finden die aktuelle Gemeinderatsvorlage unter www.heidelberg.de, Gemeinderat online, Datenbanksuche: 0293/2015/BV. Weitere Infos auch unter www.nachbarschaftsverband.de/fnp/fnp_wind.html