Vorhaben-ID: V0394
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jun 2018 / Version: 2
Inhaltliche Beschreibung
Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim erstellt für sein Verbandsgebiet den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“, in dem Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß Baugesetzbuch ist die Stadt Heidelberg aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Zur Vorbereitung der Stellungnahme der Stadt Heidelberg wurde - ergänzend zum Beteiligungsverfahren des Nachbarschaftsverbandes - eine städtische Bürgerbeteiligung nach den Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim hat am 25.11.2016 zugestimmt, dass im Bereich der Hangkante des Odenwaldes und der Höhenzüge rund um das Neckartal Windenergieanlagen verbindlich ausgeschlossen und dass die verbleibenden Flächen im Hinblick auf ihre Auswirkungen vertiefend geprüft werden sollen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.
Aktueller Bearbeitungsstand
Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heidelberg sollen als mögliche Standorte für Windenergieanlagen die Standorte „Drei Eichen“ und „Kirchheimer Mühle“ ausgewiesen werden. Derzeit werden sie vom Nachbarschaftsverband vertiefend geprüft, bevor hierzu seitens der Stadt noch einmal eine Stellungnahme zum Planverfahren abgegeben wird.
Kosten soweit bezifferbar
circa 30.000 Euro brutto
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Danach wird der Planentwurf fertig gestellt, so dass die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gemeinden und der Behörden nach Abs. 2 der §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden kann. Abschließend ist der Plan durch die Verbandsversammlung festzustellen, wird zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe übergeben und nach Genehmigung bekanntgemacht. Derzeit befindet sich der Regionalplan Windenergie des Verbandes Region Rhein-Neckar, als übergeordnete Planungsebene, noch in Bearbeitung. Das Inkrafttreten des Teilflächennutzungsplans Windenergie erfordert einen vorherigen Beschluss des Regionalplans Windenergie.
Betroffenes Gebiet
Gesamtstädtisch
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Umwelt/Energie - Stadtplanung/Stadtentwicklung
Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung
Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Zur Stellungnahme der Stadt Heidelberg hat eine Beteiligung nach den Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung stattgefunden.
Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015
Ansprechpartner/in
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Ralf Bermich
Telefon: 06221 58-18270
E-Mail: ralf.bermich@heidelberg.de
Weitere Informationen
Sie finden die aktuelle Gemeinderatsvorlage unter www.heidelberg.de, Gemeinderat online, Datenbanksuche: 0293/2015/BV. Weitere Infos auch unter www.nachbarschaftsverband.de/fnp/fnp_wind.html