Vorhaben-ID: V0442
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jan 2021 / Version: 8
Inhaltliche Beschreibung
Für die Flächen Sickingenplatz und Mark-Twain-Village West wurde eine konkurrierende Mehrfachbeauftragung durchgeführt, das heißt eine Beauftragung mehrerer Büros, zur Erreichung eines städtebaulichen Entwurfs. Die Vertiefung des städtebaulichen Entwurfes dient nun als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes für diese Teilflächen.
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Der Gemeinderat beschloss am 14.03.2013 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Südstadt – Mark Twain Village“ für das gesamte Plangebiet in der Südstadt. Der auf dem Nutzungskonzept aufbauende, am 10.04.2014 durch den Gemeinderat beschlossene "Masterplan Südstadt" sah vor, die Flächen in Teilbereichen weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat hat am 28.06.2018 das Ergebnis der Jury zur Mehrfachbeauftragung für die beiden Teilbereiche bestätigt. Die städtebaulichen Entwürfe wurden weiter vertieft und auf deren Grundlage der Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, zu dem die Öffentlichkeit frühzeitig vom 18.03. bis 12.04.2019 beteiligt wurde.
Gemeinderatsvorlage
Aktueller Bearbeitungsstand
Der städtebauliche Entwurf wurde auf Basis der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter konkretisiert und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet.
Kosten soweit bezifferbar
Die Auftragssumme zur Mehrfachbeauftragung beträgt circa 100.000 Euro. Die Kosten des konkretisierenden Verfahrens werden sich voraussichtlich auf 150.000 Euro belaufen.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Der Bebauungsplanentwurf wird dem Gemeinderat voraussichtlich am 18.03.2021 zur Beschlussfassung über die Offenlage vorgelegt und anschließend öffenlich ausgelegt, sowie die Träger öffentlicher Belange erarbeitet.
Betroffenes Gebiet
Südstadt
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen/Wohnen - Stadtplanung/Stadtentwicklung
Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung
Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Die Bürgerschaft wurde im Rahmen des dialogischen Planungsprozesses mehrfach im Verfahren beteiligt. Nun erfolgt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015
Ansprechpartner/in
Stadtplanungsamt
Silke Klein
Telefon: 06221 58-23130
E-Mail: stadtplanungsamt@heidelberg.de
Weitere Informationen
vertiefende Informationen finden Sie unter www.heidelberg.de, Gemeinderat online, Datenbanksuche: 0361/2017/BV.