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Vorhaben-ID: V1517

Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach EU-Umgebungslärmrichtlinie / §§47a-f BImSchG

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jul 2025

Beschreibung

Beschreibung

Die strategischen Lärmkarten (erstmals 2007) und der Lärmaktionsplan Heidelberg (erstmals 2008) werden alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben. Im Lärmaktionsplan sind alle umsetzbaren Maßnahmen aufgeführt, mit denen Verkehrslärm in den Lärmaktionsbereichen (d.h. Schwerpunkte der Lärmbelastung nach Lärmindex und Betroffenenzahl) gemindert werden kann.

Politischer Beschluss

Politischer Beschluss

Der Gemeinderat hat am 05.06.2025 die dritte Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans mehrheitlich beschlossen. Grundlage ist der nach Offenlage überarbeitete Maßnahmenplan. Dieser sieht streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 Stundenkilometern nachts bzw. ganztags auf 26 Straßenabschnitten vor. Zusätzlich hat der Gemeinderat beschlossen, dass 11 der für Tempo 30 nachts vorgesehenen Streckenabschnitte auf eine ganztägige Tempo-30-Anordnung geprüft und gegebenenfalls im Lärmaktionsplan geändert werden.

Gemeinderatsvorlage

Gemeinderatsvorlage

Aktueller Stand

Aktueller Stand

Die 3. Fortschreibung enthält den Stand der Maßnahmenumsetzung für die Lärmquellen Straßenverkehr und Straßenbahnverkehr und die Ausweisung „ruhiger Gebiete“ (Stadtwald). Die Lärmquellen Fernbahnverkehr (in Eigenverantwortung des Eisenbahn-Bundesamts) und Industrieanlagen (für Heidelberg nicht relevant) werden nachrichtlich behandelt.

Beteiligung

Beteiligung

Ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aktuell vorgesehen? ja
Bürgerbeteiligung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben: Offenlage des Planentwurfs und Anhörung der Träger öffentlicher Belange vom 25.11.2024 bis 17.01.2025. Außerdem gab es eine Informationsveranstaltung für die Bezirksbeiräte und die Stadtteilvereine am 18.03.2025.

Stadtteil

Stadtteil

Gesamtstädtisch

Ansprechpartner/in

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Dr. Raino Winkler
Telefon: 06221 58-18240
E-Mail: raino.winkler@heidelberg.de