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Vorhaben-ID: V0204

Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach EU-Umgebungslärmrichtlinie / §§47a-f BImSchG

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jan 2020 / Version: 6

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Die strategischen Lärmkarten (erstmals 2007) und der Lärmaktionsplan Heidelberg (erstmals 2008) werden alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben. Im Lärmaktionsplan sind alle umsetzbaren Maßnahmen aufgeführt, mit denen Verkehrslärm in den Lärmaktionsbereichen (d.h. Schwerpunkte der Lärmbelastung nach Lärmindex und Betroffenenzahl) gemindert werden kann.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Der Gemeinderat hat am 17.10.2019 die Ergebnisse der Lärmaktionsplan-Überprüfung 2018 als zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplans („3. Stufe“) beschlossen.

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Fortschreibung enthält den Stand der Maßnahmenumsetzung für die Lärmquellen Straßenverkehr, Straßenbahnverkehr und Fernbahnverkehr und behandelt nachrichtlich das Thema „Lärm durch Industrieanlagen“ und einen Vorschlag für die Ausweisung „ruhiger Gebiete“.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Kartierung 2017 und INSPIRE-konforme Datenabgabe an die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW): rund 30.000 Euro, aktuell keine weiteren Kosten.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Turnusmäßig erfolgt die nächste Prüfung und gegebenenfalls Fortschreibung der Lärmkartierung 2022 und des Lärmaktionsplans 2023.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Gesamtstädtisch

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität/Verkehr - Umwelt/Energie - Stadtplanung/Stadtentwicklung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Nein
Erläuterungen: Eine umfassende Bürgerbeteiligung fand 2008/2009 statt (Öffentliche Diskussionsveranstaltung, Fragebögen, E-Mail-Aktionen,…).

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Straßen und Plätze als Lebensraum zurückgewinnen, Aufenthaltsqualität verbessern
  2. Minderung der Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr
  3. Gesundheit fördern, gesündere Kindheit ermöglichen

Ansprechpartner/in

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Dr. Raino Winkler
Telefon: 06221 58-18240
E-Mail: raino.winkler@heidelberg.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Sie finden die aktuelle Gemeinderatsvorlage unter www.heidelberg.de, Gemeinderat online, Datenbanksuche unter: 0252/2019/BV.