Vorhaben-ID: V1065
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Okt 2020
Beschreibung
Der Nahverkehrsplan (NVP) bildet nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) den Rahmen für die Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er ist ein rechtlich verbindlicher Rahmenplan, der aus Sicht des Aufgabenträgers das ÖPNV-Angebot beschreibt und Maßnahmen festlegt, die in der Folge realisiert werden sollen. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind mit der Bauleitplanung, Regionalplanung und Landesplanung abzustimmen. Nach Landes-ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg behält der letzte NVP (2005-2010) solange seine Gültigkeit, bis er fortgeschrieben ist. Die Fortschreibung ist derzeit in der Bearbeitung. Grundlage bilden die ÖPNV-relevanten Beschlüsse des Gemeinderates der letzten Jahre (Mobilitätsnetz, Angebotsanpassungen Heidelberg usw.).
Politischer Beschluss
Am 30.03.2006 beschloss der Gemeinderat die Fortschreibung 2005–2010 des Nahverkehrsplans Heidelberg.
Aktueller Stand
Die Stadtverwaltung (Aufgabenträger im ÖPNV) und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar haben die gutachterliche Betreuung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Heidelberg an das Ingenieurbüro PTV vergeben. Aktuell werden durch den Gutachter Grundlagenerhebungen in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis durchgeführt, deren Ergebnisse dann in den Entwurf des Nahverkehrsplans einfließen.
Beteiligung
Ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aktuell vorgesehen? ja
Formal vorgegeben ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Darüber hinaus ist auch eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Stadtteil
Gesamtstädtisch
Ansprechpartner/in
Amt für Mobilität
Peristera Deligiannidou
Telefon: 06221 58-30531
E-Mail: verkehrsmanagement@heidelberg.de