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Vorhaben-ID: V0410

Fortschreibung Nahverkehrsplan Heidelberg 2017

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Okt 2020 / Version: 6

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Der Nahverkehrsplan (NVP) bildet nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) den Rahmen für die Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er ist ein rechtlich verbindlicher Rahmenplan, der aus Sicht des Aufgabenträgers das ÖPNV-Angebot beschreibt und Maßnahmen festlegt, die in der Folge realisiert werden sollen. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind mit der Bauleitplanung, Regionalplanung und Landesplanung abzustimmen. Nach Landes-ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg behält der letzte NVP (2005-2010) solange seine Gültigkeit, bis er fortgeschrieben ist. Die Fortschreibung ist derzeit in der Bearbeitung. Grundlage bilden die ÖPNV-relevanten Beschlüsse des Gemeinderates der letzten Jahre (Mobilitätsnetz, Angebotsanpassungen Heidelberg usw.).

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Am 30.03.2006 beschloss der Gemeinderat die Fortschreibung 2005–2010 des Nahverkehrsplans Heidelberg.

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Stadtverwaltung (Aufgabenträger im ÖPNV) und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar haben die gutachterliche Betreuung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Heidelberg an das Ingenieurbüro PTV vergeben. Aktuell werden durch den Gutachter Grundlagenerhebungen in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis durchgeführt, deren Ergebnisse dann in den Entwurf des Nahverkehrsplans einfließen.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Für die Erstellung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Heidelberg werden für den nächsten Doppelhaushalt 2021/2022 rund 70.000 Euro (Preisstand 2016) vorgesehen. Die Kosten der Bürgerbeteiligung sind derzeit noch nicht bezifferbar.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Nachdem im zweiten Halbjahr 2016 das Bürgerbeteiligungskonzept vom Gemeinderat beschlossen wurde, ruht das Projekt. Der Start der Bürgerbeteiligung soll im Zusammenhang mit der Erstellung des Entwurfs als Diskussionsgrundlage ab 2021 vorbehaltlich der Haushaltsanmeldung 2021/2022 erfolgen.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Gesamtstädtisch

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität/Verkehr - Stadtplanung/Stadtentwicklung - Umwelt/Energie

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Formal vorgegeben ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Darüber hinaus ist auch eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Verkehr fördern
  2. Gleichwertige Erschließung aller Stadtteile, vorrangig durch Straßenbahnen
  3. Mehr Mobilität ohne mehr motorisierten Verkehr

Ansprechpartner/in

Amt für Mobilität
Peristera Deligiannidou
Telefon: 06221 58-30531
E-Mail: verkehrsmanagement@heidelberg.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Sie finden die aktuelle Vorlage unter www.heidelberg.de, Gemeinderat online, Datenbanksuche: 0378/2005/BV, 0394/2016/BV