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Vorhaben-ID: V0419

Bestandsgebäude „Am Karlstor 1“ – Bestandsorientierte Zwischen- und Nachnutzung

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Aug 2024 / Version: 7

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Im Laufe des Oktobers 2022, ist der Kulturhaus Karlstorbahnhof e.V., einschließlich dem Medienforum (Karlstorkino), in die neue Spielstätte in der Südstadt umgezogen. Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung wird derzeit geprüft, ob und zu welchen Rahmenbedingungen ein zweiter Standort der Berufsfeuerwehr in östlicher Richtung des Karlstorbahnhofs inklusive dem benachbarten Busbahnhof für Tourismusbusse und des öffentlichen Nahverkehrs realisiert werden kann. Dabei sollen gegebenenfalls auch Teile des Bestandsgebäudes „Am Karlstor 1“mitgenutzt werden. Bis dahin wird das Gebäude im Rahmen einer Zwischennutzung von verschiedenen Nutzern verwendet.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Der Gemeinderat hat am 23.03.2016 beschlossen, dass „für die Nachnutzung des Kulturhauses Karlstorbahnhof ein tragfähiges Konzept unter besonderer Berücksichtigung der Bürgerinnen- und Bürgerinteressen erstellt werden soll. Am 02.06.2022 wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dass im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung ein zweiter Wachstandort für die Berufsfeuerwehr zu suchen und zu projektieren ist. Dabei ist insbesondere der Bereich Karlstorbahnhof einzubeziehen. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 17.05.2023 wurde mit der Realisierung eines Zwischennutzungskonzepts für das Bestandsgebäude begonnen.

Gemeinderatsvorlage

Gemeinderatsvorlage

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Bis über die Möglichkeit der Realisierung eines zweiten Standortes der Berufsfeuerwehr entschieden wurde, werden die Räumlichkeiten im Rahmen einer Zwischennutzung vielfältig genutzt.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten für gegebenenfalls erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen sind erst bezifferbar, wenn die Nachnutzung feststeht.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Das Gebäude wird zunächst bis Anfang des Jahres 2026 im Rahmen einer Zwischennutzung von mehreren Nutzern gemeinschaftlich verwendet.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Altstadt, Gesamtstädtisch

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kultur/Freizeit - Wirtschaft/Arbeit

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Eine Bürgerbeteiligung ist für die Nachnutzung vorgesehen.

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Bürger/innenbeteiligung und Dialogkultur fördern
  2. Qualitätsvolles Angebot sichern

Ansprechpartner/in

Amt für Liegenschaften

Telefon: 06221 58-15000
E-Mail: liegenschaftsamt@heidelberg.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Sie finden die aktuellen Gemeinderatsvorlagen unter www.heidelberg.de >
Politik >
Recherche: 0042/2016/IV, 0366/2017/BV, 180/2022/BV.