Vorhaben-ID: V0409
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Apr 2022 / Version: 11
Inhaltliche Beschreibung
Die Stadt Heidelberg verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, die städtebauliche Entwicklung Neuenheims durch Bebauungspläne und Erhaltungssatzungen zu ordnen. Da sich dieser Bereich durch eine heterogene städtebauliche Struktur auszeichnet, wird zur planungsrechtlichen Sicherung des Gebiets das Instrument des Bebauungsplans empfohlen. Mit dem Bebauungsplan soll die künftige bauliche Entwicklung des Gebiets, die auf unterschiedlichen historischen Schichten aufbaut, geordnet werden. Dabei sollen sowohl städtebaulich gestalterische als auch freiraumplanerische Qualitäten gesichert und weiterentwickelt werden. Die Wohnfunktion des Gebiets soll gestärkt werden.
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Die Offenlage der Unterlagen und die damit verbundene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern von öffentlicher Belange erfolgte vom 08.04.2021 bis einschließlich 17.05.2021.
Gemeinderatsvorlage
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird derzeit vorbereitet.
Kosten soweit bezifferbar
6300 Euro für Umweltbericht, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Dokumentation
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Im 3. Quartal soll der Abwägungs- und Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgen.
Betroffenes Gebiet
Neuenheim
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Stadtplanung/Stadtentwicklung - Bauen/Wohnen
Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: - die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.
Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015
Ansprechpartner/in
Stadtplanungsamt
Natalie von Bothmer-Eichkorn
Telefon: 06221 58-23100
E-Mail: stadtplanung@heidelberg.de