Startseite / Projekte


Vorhaben-ID: V0409

Bebauungsplan Neuenheim Mitte – Quinckestraße bis Bergstraße

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jan 2023 / Version: 12

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Die Stadt Heidelberg verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, die städtebauliche Entwicklung Neuenheims durch Bebauungspläne und Erhaltungssatzungen zu ordnen. Da sich dieser Bereich durch eine heterogene städtebauliche Struktur auszeichnet, wird zur planungsrechtlichen Sicherung des Gebiets das Instrument des Bebauungsplans empfohlen. Mit dem Bebauungsplan soll die künftige bauliche Entwicklung des Gebiets, die auf unterschiedlichen historischen Schichten aufbaut, geordnet werden. Dabei sollen sowohl städtebaulich gestalterische als auch freiraumplanerische Qualitäten gesichert und weiterentwickelt werden. Die Wohnfunktion des Gebiets soll gestärkt werden.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 den Bebauungsplan Neuenheim-Mitte, Teilbereich 1 im Stadtblatt ortsüblich bekannt gemacht. Dieser ist mit der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinderatsvorlage

Gemeinderatsvorlage

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Bebauungsplan für den Teilbereich 1 ist seit dem 21.09.2022 rechtskräftig.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

6300 Euro für Umweltbericht, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Dokumentation

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Die Bearbeitung weiterer Teilbereiche kann derzeit nicht terminiert werden.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Neuenheim

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtplanung/Stadtentwicklung - Bauen/Wohnen

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Einzigartigkeit von Stadt- und Landschaftsraum sowie historisches Erbe der Stadt(teile) bewahren
  2. Stadtteilzentren als Versorgungs- und Identifikationsräume stärken

Ansprechpartner/in

Stadtplanungsamt
Natalie von Bothmer-Eichkorn
Telefon: 06221 58-23100
E-Mail: stadtplanung@heidelberg.de