Vorhaben-ID: V0409
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jan 2023 / Version: 12
Inhaltliche Beschreibung
Die Stadt Heidelberg verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, die städtebauliche Entwicklung Neuenheims durch Bebauungspläne und Erhaltungssatzungen zu ordnen. Da sich dieser Bereich durch eine heterogene städtebauliche Struktur auszeichnet, wird zur planungsrechtlichen Sicherung des Gebiets das Instrument des Bebauungsplans empfohlen. Mit dem Bebauungsplan soll die künftige bauliche Entwicklung des Gebiets, die auf unterschiedlichen historischen Schichten aufbaut, geordnet werden. Dabei sollen sowohl städtebaulich gestalterische als auch freiraumplanerische Qualitäten gesichert und weiterentwickelt werden. Die Wohnfunktion des Gebiets soll gestärkt werden.
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 den Bebauungsplan Neuenheim-Mitte, Teilbereich 1 im Stadtblatt ortsüblich bekannt gemacht. Dieser ist mit der Bekanntmachung in Kraft getreten.
Gemeinderatsvorlage
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Bebauungsplan für den Teilbereich 1 ist seit dem 21.09.2022 rechtskräftig.
Kosten soweit bezifferbar
6300 Euro für Umweltbericht, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Dokumentation
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Die Bearbeitung weiterer Teilbereiche kann derzeit nicht terminiert werden.
Betroffenes Gebiet
Neuenheim
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Stadtplanung/Stadtentwicklung - Bauen/Wohnen
Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung
Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.
Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015
Ansprechpartner/in
Stadtplanungsamt
Natalie von Bothmer-Eichkorn
Telefon: 06221 58-23100
E-Mail: stadtplanung@heidelberg.de