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Vorhaben-ID: V0575

Bebauungsplan Neuenheim - Nördliches Neckarufer, 2. Änderung im Bereich Heidelberg College

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Apr 2025 / Version: 1

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Das "Heidelberg College" benötigt zusätzlichen Raum, um aktuelle Anforde-rungen an den Schulbetrieb erfüllen zu können. Der Standort Neuenheimer Landstraße 24 und 26 bietet noch Möglichkeiten für eine nennenswerte Flä-chenerweiterung. Konkret ist vorgesehen, das sogenannte „Kutscherhaus“ in zweiter Reihe abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Gemeinsam mit der Verwaltung wurde eine städtebaulich verträgliche Lösung für die Größe und Anordnung eines Neubaus erarbeitet. Die Realisierung ist nach dem bestehenden Bebauungsplan nicht möglich, weswegen der vorhandene Bebauungsplan für das betroffene Grundstück geändert werden soll. Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die Möglichkeit einer Neubebauung im Sinne des bestehenden städtebaulichen Rhythmus zu eröffnen und darüber hinaus die Qualität des Landschaftsraumes und des Stadtbildes an dieser Stelle zu stärken.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Es besteht kein Beschluss hierzu.

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Aufstellungsbeschluss wird vorbereitet und den Gremien vorgelegt.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Der Aufstellungsbeschluss ist im ersten Halbjahr 2025 vorgesehen.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Neuenheim

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen/Wohnen

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Kinder- und Jungendbeteiligung vorgesehen? Nein
Erläuterungen: Ja. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen des Verfahrens nach dem Baugesetzbuch.

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Einzigartigkeit von Stadt- und Landschaftsraum sowie historisches Erbe der Stadt(teile) bewahren
  2. Erhaltenswerte kleinräumige städtebauliche Qualitäten respektieren

Ansprechpartner/in

Stadtplanungsamt
Sonia Hildenbrand
Telefon: 06221 58 23140
E-Mail: stadtplanungsamt@heidelberg.de