Vorhaben-ID: V0502
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jan 2023 / Version: 4
Inhaltliche Beschreibung
Das Grundstück liegt in exponierter Lage mit direkter Sichtbeziehung zum Heidelberger Schloss und der Altstadt. Die Eigentümerin plant, die vorhandenen Gebäude zu ersetzen. Gemeinsam mit der Verwaltung und dem Gestaltungsbeirat wurde eine optimale Lösung für die Größe und Anordnung von Neubauten erarbeitet. Die Realisierung ist allerdings nach dem bestehenden Bebauungsplan nicht möglich. Um eine möglichst verträgliche Lösung zu erreichen, soll deshalb der vorhandene Bebauungsplan für das betroffene Grundstück geändert werden.
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Gemeinderatsvorlage
Aktueller Bearbeitungsstand
Die ortsübliche Bekanntmachung ist am 18.05.2022 erfolgt.
Kosten soweit bezifferbar
Kosten sind noch nicht bezifferbar.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Betroffenes Gebiet
Neuenheim
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen/Wohnen
Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung
Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen des Verfahrens nach dem Baugesetzbuch.
Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015
Ansprechpartner/in
Stadtplanungsamt
Sonia Hildenbrand
Telefon: 06221 58-23000
E-Mail: stadtplanungsamt@heidelberg.de