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Vorhaben-ID: V0528

Bebauungsplan Kirchheim - Innovationspark, 1. Änderung

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jan 2023 / Version: 2

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Der Bebauungsplan Kirchheim – Innovationspark dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für eine zivile Nachnutzung der ehemaligen militärischen Liegenschaft. Im Zuge der Umsetzung wurde die Notwendigkeit der Änderung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans festgestellt.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Am 17.03.2022 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Kirchheim – Innovationspark, 1. Änderung gefasst.

Gemeinderatsvorlage

Gemeinderatsvorlage

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Entwurf zur ersten Änderung des Bebauungsplans wird vorbereitet.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Der Offenlagebeschluss wird für das 2. Quartal 2023 angestrebt.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Kirchheim

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen/Wohnen - Stadtplanung/Stadtentwicklung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: - es ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch vorgesehen.

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Bauland sparsam verwenden, Innen- vor Außenentwicklung
  2. Flächenverbrauch senken, Flächen effektiv nutzen

Ansprechpartner/in

Stadtplanungsamt
Michael Rudolf
Telefon: 06221 58-23181
E-Mail: stadtplanungsamt@heidelberg.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Sie finden weitere Gemeinderatsvorlagen unter: www.heidelberg.de, Gemeinderat online, Datenbanksuche: 0034/2019/BV und 0241/2020/BV.