Vorhaben-ID: V1650
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jul 2026
Beschreibung
Mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz von 2023 wurden Klimaanpassungskonzepte zur kommunalen Pflichtaufgabe. Im novellierten Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) werden die Anforderungen für ein kommunales Anpassungskonzept konkretisiert. Kommunen, die ihr bestehendes Konzept gesetzeskonform aktualisieren wollen, werden mit einer pauschalen Landeszuweisung finanziell unterstützt. Die Erstellung der kommunalen Klimaanpassungskonzepte ist dabei eine weisungsfreie Pflichtaufgabe ohne Fachaufsicht. Bestandteile des Konzepts sind eine Klimawirkungsanalyse, eine Betroffenheitsanalyse und ein Maßnahmenkatalog. Die Betroffenheitsanalyse soll sich insbesondere auf die folgenden Handlungsfelder beziehen: Bevölkerungsschutz und kritische Infrastruktur, Gesundheit, Wasser, Boden, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Biodiversität, Wirtschaft und Energiewirtschaft, Tourismus, Verkehr sowie Stadt- und Raumplanung. Das Klimaanpassungskonzept für Heidelberg wird auf Basis bestehender Datengrundlagen (Stadtklimaanalyse, Klimascanner, Hochwassergefahrenkarten, Starkregengefahrenkarten), Programmen (z.B. OASIS) und Konzepten (z.B. STEK 2035) verwaltungsintern aktualisiert. Die Aktualisierung bietet die Chance, bestehende Aktivitäten innerhalb der Stadtverwaltung zu bündeln, Synergien zwischen den Ämtern zu stärken und eine gemeinsame, zukunftsorientierte Gesamtstrategie für Klimaanpassungsmaßnahmen zu entwickeln.
Politischer Beschluss
Der Gemeinderat hat am 11.12.2025 die Aktualisierung des Klimawandelanpassungskonzepts beschlossen.
Gemeinderatsvorlage
Aktueller Stand
Mit dem Stadtklimagutachten, der Starkregengefahrenkarte und der Hochwassergefahrenkarte existieren aktuelle Datengrundlage für die Analyse, wie sich der Klimawandel konkret auf das Stadtgebiet auswirkt und wo besonders hohe Risiken und Handlungsbedarfe bestehen. Diese Daten liefern fachliche Grundlagen für die Erstellung von Risikokarten und die Auswahl von Anpassungsmaßnahmen. In der ersten Sitzung des Lenkungskreises am 20.3.26 wurde der Prozessablauf bis hin zum anvisierten GR-Beschluss Ende 2027 abgestimmt. Der Prozess wird mehrstufig aufgebaut sein. U.a. sollen in Facharbeitsgruppen VertreterInnen der Fachämter sowie weitere Stakeholder je nach Bedarf/Ressourcen vertreten sein und konzeptionell an der Ausarbeitung für ihren jeweiligen Bereich arbeiten und die Ergebnisse an den Lenkungskreis sowie die politischen Gremien kommunizieren.
Beteiligung
Ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aktuell vorgesehen? ja
Die Einbeziehung und Information der Öffentlichkeit wird im weiteren Verlauf des Prozesses schrittweise konkretisiert.
Stadtteil
Gesamtstädtisch
Ansprechpartner/in
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Dr. Joachim Fallmann und Sabrina Hoffmann
Telefon: 06221/5823000
E-Mail: umweltamt@heidelberg.de