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Vorhaben-ID: V0480

Videoüberwachung Hauptbahnhof - Willy-Brandt-Platz

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Apr 2024 / Version: 6

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

An verschiedenen Örtlichkeiten im öffentlichen Raum, die eine überproportionale Kriminalitätsbelastung aufweisen, soll durch die Einführung einer Videoüberwachung die Sicherheit erhöht und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Rechtsgrundlage für die Videobeobachtung ist § 44 Abs. 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg. Es handelt sich hierbei um ein gemeinschaftliches Projekt der Stadt Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim. Das Vorhaben startet in Heidelberg zunächst mit herkömmlicher Videoüberwachung, die um ein innovatives System erweitert wird, wenn sich das Projekt „intelligente“ Videoüberwachung in Mannheim bewährt hat.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Der Gemeinderat hat am 14.02.2019 der Videoüberwachung am Bismarckplatz und am Willy-Brandt-Platz zugestimmt. Aufgrund von Sparvorgaben im Zusammenhang mit COVID-19 wird die Videoüberwachung auf den Willy-Brandt-Platz beschränkt.

Gemeinderatsvorlage

Gemeinderatsvorlage

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Seit Januar/Februar 2021 ist die Videoüberwachung in Betrieb genommen. Alle Standorte sind erschlossen. Das Vorhaben ist damit abgeschlossen und wird mit der nächsten Aktualisierung der Vorhabenliste im Juli entfernt.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten für Anschaffung und Installation betrugen insgesamt 354.000 Euro. Für Reinigungs- und Wartungsarbeiten der Kameras, Lizenzgebühren und Datenübertragung fallen Folgekosten in Höhe von insgesamt 75.900 Euro pro Jahr an.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

In einer späteren Phase soll eine Bildauswertung möglich werden, die auf Algorithmen basiert. Diese „intelligente“ Videoüberwachung wertet Bilderströme elektronisch aus und gibt bei polizeilich relevanten Situationen wie beispielsweise Schlagen, Treten, Fallen oder Liegen einen Hinweis an das Führungs- und Lagezentrum der Polizei. Damit soll der Einsatz von Videobeobachtern der Polizei vor den Monitoren deutlich reduziert, am Ende der Entwicklung sogar ganz entbehrlich werden. Softwarelösungen, die auf Gesichtserkennung basieren, kommen aus rechtlichen Gründen nicht zum Einsatz. Die aufgezeichneten Daten werden nach 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern sie im Einzelfall nicht für die Ermittlung einer angezeigten Straftat benötigt werden.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Bergheim

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Kinder/Jugend/Familie - Soziales/Senioren - Kultur/Freizeit

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Nein

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Diskriminierung und Gewalt vorbeugen
  2. City als übergeordnetes Zentrum sichern

Ansprechpartner/in

Bürgeramt
Michael Blum
Telefon: 06221 58-17120
E-Mail: Michael.Blum@heidelberg.de