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Vorhaben-ID: V0305

Konversion - Bebauungsplan Südstadt; Mark Twain Village

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Okt 2019 / Version: 10

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sollen für die ehemals militärisch genutzten Flächen in der Südstadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zivile Nachfolgenutzung geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich Mark Twain Village sowie die Campbell Barracks inklusive des NATO-Hauptquartiers. Die Konversionsfläche Südstadt hat insgesamt eine Größe von 42,6 Hektar.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Der Gemeinderat beschloss am 14.03.2013 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Südstadt – Mark Twain Village“ für das Plangebiet. Am 25.07.2013 hat der Gemeinderat das Nutzungskonzept für die Konversionsfläche Südstadt beschlossen. Darauf aufbauend wurde der „Masterplan Südstadt" erarbeitet und am 10.04.2014 vom Gemeinderat beschlossen. Am 10.12.2015 hat der Gemeinderat die Sanierungssatzung für die Südstadt beschlossen.

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Weiterentwicklung für die einzelnen Teilbereiche erfolgt fortlaufend. Für die Sanierungssatzung wurde ein Gesamtplan mit einem Sanierungskonzept für die gesamte Konversionsfläche Südstadt erarbeitet. Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis am 23.03.2019 informiert. Der Gesamtplan wurde vom 11.05 bis 06.06.2019 in der Südstadt ausgestellt.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten sind nicht bezifferbar.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Für die einzelnen Teilbereiche der Konversionsfläche Südstadt wurden städtebauliche Konzepte entwickelt und Bebauungspläne erarbeitet. Danach sollen für alle Teilbereiche jeweils Abwägungs- und Satzungsbeschlüsse gefasst werden.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Rohrbach, Südstadt, Weststadt, Gesamtstädtisch

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bauen/Wohnen - Stadtplanung/Stadtentwicklung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und im Rahmen des Dialogischen Planungsprozesses.

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Bauland sparsam verwenden, Innen- vor Außenentwicklung
  2. Flächenverbrauch senken, Flächen effektiv nutzen
  3. Wohnraum für alle, 8-10.000 Wohnungen mehr

Ansprechpartner/in

Stadtplanungsamt
Silke Klein
Telefon: 06221 58-23130
E-Mail: stadtplanungsamt@heidelberg.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Sie finden die aktuelle Gemeinderatsvorlage inklusive des Plangebiets unter www.heidelberg.de, Gemeinderat online, Datenbanksuche: 0041/2013/BV, 0179/2013/BV, 0057/2014/BV, 0331/2015/BV, 0322/2014/BV, 0402/2015/BV, 0357/2016/BV, 0281/2017/BV und 0018/2019/IV.