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Vorhaben-ID: V0444

Fahrradstraßen in Heidelberg

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jan 2022 / Version: 5

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Fahrradstraßen sind geeignet, um den Radverkehr relativ kostengünstig zu stärken und die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrende zu erhöhen. In Heidelberg sollen deshalb weitere Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Fahrradfahrende vorgesehene Straße, in der sie Vorrang haben und nebeneinander fahren dürfen. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Fahrradfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Der Gemeinderat wurde am 24.10.2018. über die Einrichtung von Fahrradstraßen informiert (0186/2018/IV).

Gemeinderatsvorlage

Gemeinderatsvorlage

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Auf Grundlage der Musterlösungen "Gestaltung von Fahrradstraßen" des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg findet eine Neubewertung der potentiellen Fahrradstraßen statt. Nach der Gaisbergstraße (2020) und der Da-Vinci-Straße (2021) soll im Frühjahr 2022 die Plöck von der Sofienstraße bis zum Ebertplatz als Fahrradstraße ausgewiesen werden.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten für Beschilderung und Markierung betragen pro Fahrradstraße circa 80.000 Euro. Die Angabe orientiert sich an den Erfahrungen mit bereits umgesetzten Maßnahmen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

In den nächsten Jahren sollen weitere Straßen als Fahrradstraßen ausgewiesen werden. 2022: Steubenstraße (Rottmannstraße bis Tiefburg), 2023: Vangerowstraße (Fehrentzstraße bis Mittermaierstraße) und nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Dossenheimer Landstraße auch die Achse Zeppelinstraße (ab Berliner Straße)-Trübnerstraße. Die Zeppelinstraße (Berliner Straße bis Blumenthalstraße), die Alte Eppelheimer Straße (Emil-Maier-Straße bis Römerstraße), die Burgstraße und die Poststraße/Alte Bergheimer Straße (Römerstraße bis Altes Hallenbad) werden zunächst zurückgestellt. Der Wieblinger Weg und die Leimer Straße können nicht als Fahrradstraße realisiert werden, da die erforderlichen Mindestmaße fehlen.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Altstadt, Handschuhsheim, Bergheim

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Mobilität/Verkehr

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Nein

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Verkehr fördern
  2. Minderung der Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr
  3. Mehr Mobilität ohne mehr motorisierten Verkehr

Ansprechpartner/in

Amt für Mobilität
Jochen Sandmaier
Telefon: 06221 58-30500
E-Mail: verkehrsmanagement@heidelberg.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Sie finden weitere Gemeinderatsvorlagen unter www.heidelberg.de, oft gesucht, Gremieninfo, Recherche: 0143/2017/IV, 0209/2019/IV und 0022/2020/IV.