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Vorhaben-ID: V0512

Bebauungsplan Altstadt „Villenanlagen oberhalb des Schlosses“ und Veränderungssperre

Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Okt 2023 / Version: 4

Inhaltliche Beschreibung

Inhaltliche Beschreibung

Das Plangebiet befindet sich auf dem Schlossberg der historischen Altstadt Heidelbergs. Der Naturhaushalt und das Stadtbild haben an dieser Stelle eine herausragende Bedeutung für die Stadt Heidelberg. Charakteristisch für den Planungsraum sind große Grundstücke mit einer villenartigen Bebauung, die mit dem Wald verschmilzt und eine zurückhaltende Kulisse für das Schloss bildet. Dieser Charakter der bestehenden Strukturen soll planungsrechtlich gesichert und vor ortsbilduntypischen Änderungen geschützt werden. Zur Sicherung der Planungsziele bis zur Fertigstellung des Bebauungsplans wurde eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 bis 16 BauGB erlassen.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Der Aufstellungsbeschluss sowie die Veränderungssperre wurden am 14. Oktober 2021 vom Gemeinderat beschlossen. Zur Sicherung der Planungsziele wurde die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert.

Gemeinderatsvorlage

Gemeinderatsvorlage

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktuell wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und im Anschluss der Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Die Erstellung erforderlicher Untersuchungen und Gutachten wird vorbereitet.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten betragen circa 27.000 Euro für die Erstellung erforderlicher Untersuchungen und Gutachten.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Der Gremienlauf für die Einbringung des Offenlagebeschlusses und die Offenlage der Planunterlagen soll in 2024 erfolgen.

Betroffenes Gebiet

Betroffenes Gebiet

Altstadt

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtplanung/Stadtentwicklung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Bürgerbeteiligung erfolgt im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens.

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Einzigartigkeit von Stadt- und Landschaftsraum sowie historisches Erbe der Stadt(teile) bewahren
  2. Erhaltenswerte kleinräumige städtebauliche Qualitäten respektieren

Ansprechpartner/in

Stadtplanungsamt
Isabelle Arbert
Telefon: 06221 58-23191
E-Mail: Stadtplanungsamt@Heidelberg.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter www.heidelberg.de, oft gesucht, Gremieninfo, Recherche: 0187/2021/BV.